Beim Auftreten einer seuchenartigen Krankheit treten die Vorschriften des Bienenseuchengesetzes (Geltende Fassung) in Kraft. Für folgende
Gebiete in Kärnten wurden in letzter Zeit Sperrgebiete aufgrund einer anzeigepflichtigen Krankheit erlassen.
Aktuelle Faulbrut-Sperrgebiete:
BH Spittal/Drau: Raum Kleblach-Lind, Siflitz mit Erweiterung
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau
Erlassung: 26.05.2023
Bescheid: SP10-TS-128_2023_(014_2023)
Erlassung der Erweiterung des Sperrkreises am 19.09.2023