Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 aktualisiert: Jänner 2016

 

 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Imkerschule Kärnten gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Imkerschule Kärnten ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Auftrages

2.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Auftrages förderliches Arbeiten erlauben.

3.2. Der Auftraggeber wird die Imkerschule Kärnten auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beauftragungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Imkerschule Kärnten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während des Auftrages bekannt werden.

3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Imkerschule Kärnten von dieser informiert werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Imkerschule Kärnten zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1. Die Imkerschule Kärnten verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2. Die Imkerschule Kärnten ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Die Urheberrechte an den von der Imkerschule Kärnten und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Seminarunterlagen, Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Imkerschule Kärnten. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Imkerschule Kärnten zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werks eine Haftung der Imkerschule Kärnten – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Imkerschule Kärnten Trainingsakademie zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

7.1. Die Imkerschule Kärnten ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Die Imkerschule Kärnten wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

8.1. Die Imkerschule Kärnten haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf die Trainingsakademie bezogene Dritte zurückgehen.

8.2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsgründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Imkerschule Kärnten zurückzuführen ist.

 

Sofern die Imkerschule Kärnten das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Imkerschule Kärnten diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1. Die Imkerschule Kärnten verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeiten des Auftraggebers erhält.

9.2. Weiters verpflichtet sich die Imkerschule Kärnten, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3. Die Imkerschule Kärnten ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5. Die Imkerschule Kärnten ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Trainingsakademie Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9.6. Die Imkerschule Kärnten behält sich vor, den Auftraggeber für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit namentlich in ihrer Referenzliste zu führen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers unterbleibt eine Nennung.

 

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1. Die Imkerschule Kärnten ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Imkerschule Kärnten ausdrücklich einverstanden.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Imkerschule Kärnten. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Imkerschule Kärnten zuständig.